Verwaltungsgerichtshof 90/14/0002

90/14/0002Verwaltungsgerichtshof29.05.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/14/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.05.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat Aufwendungen in folgender Höhe binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen:

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