Verwaltungsgerichtshof 90/13/0258

90/13/0258Verwaltungsgerichtshof11.04.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/13/0258

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.04.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.