Verwaltungsgerichtshof 90/13/0252

90/13/0252Verwaltungsgerichtshof22.03.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/13/0252

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.03.1991

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution Aufwendungen in der Höhe von S 6.070,-- zu ersetzen.

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