Verwaltungsgerichtshof 90/13/0237

90/13/0237Verwaltungsgerichtshof22.01.1992

Regest

Beweisverwertungsverbot

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/13/0237

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.01.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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