Verwaltungsgerichtshof 90/13/0222

90/13/0222Verwaltungsgerichtshof11.04.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/13/0222

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.04.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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