Verwaltungsgerichtshof 90/13/0211

90/13/0211Verwaltungsgerichtshof13.03.1991

Regest

Befangenheit der Mitglieder von Kollegialbehörden Verhältnis zu anderen Materien und Normen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/13/0211

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.03.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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