Verwaltungsgerichtshof 90/13/0208

90/13/0208Verwaltungsgerichtshof09.10.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/13/0208

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.10.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.050,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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