Verwaltungsgerichtshof 90/13/0161

90/13/0161Verwaltungsgerichtshof13.02.1991

Regest

Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/13/0161

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.02.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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