Verwaltungsgerichtshof 90/13/0132

90/13/0132Verwaltungsgerichtshof08.04.1992

Regest

Beweismittel Gerichtsverfahren Beweismittel Zeugenbeweis Gegenüberstellung Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Grundsatz der Unbeschränktheit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/13/0132

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.04.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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