Verwaltungsgerichtshof 90/13/0120

90/13/0120Verwaltungsgerichtshof22.01.1992

Regest

Ermessen Spruch und Begründung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/13/0120

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.01.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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