Verwaltungsgerichtshof 90/13/0113

90/13/0113Verwaltungsgerichtshof22.03.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/13/0113

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.03.1991

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 34.710,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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