Verwaltungsgerichtshof 90/13/0058

90/13/0058Verwaltungsgerichtshof30.01.1991

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung wie Wohnsitz usw LiebhabereiDefinition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung wie Wohnsitz usw

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/13/0058

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.01.1991
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1991:1990130058.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.680,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.