Verwaltungsgerichtshof 90/13/0051

90/13/0051Verwaltungsgerichtshof19.12.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/13/0051

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.12.1990

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Jeder der beiden Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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