Verwaltungsgerichtshof 90/13/0046

90/13/0046Verwaltungsgerichtshof20.10.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/13/0046

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.10.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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