Verwaltungsgerichtshof 90/13/0005

90/13/0005Verwaltungsgerichtshof17.10.1991

Regest

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Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/13/0005

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.10.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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