Verwaltungsgerichtshof 90/12/0327

90/12/0327Verwaltungsgerichtshof15.12.1993

Regest

Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts Öffentliches Recht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/12/0327

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Bund hat der drittbeschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.040,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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