Verwaltungsgerichtshof 90/12/0326

90/12/0326Verwaltungsgerichtshof20.05.1992

Regest

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Zurückweisung wegen entschiedener Sache

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/12/0326

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.05.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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