Verwaltungsgerichtshof 90/12/0277

90/12/0277Verwaltungsgerichtshof22.02.1991

Regest

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/12/0277

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.02.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Landeshauptstadt Graz Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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