Verwaltungsgerichtshof 90/12/0255

90/12/0255Verwaltungsgerichtshof24.06.1992

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/12/0255

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.06.1992
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1992:1990120255.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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