Verwaltungsgerichtshof 90/12/0251

90/12/0251Verwaltungsgerichtshof17.12.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/12/0251

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.12.1990

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von je S 10.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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