Verwaltungsgerichtshof 90/12/0246

90/12/0246Verwaltungsgerichtshof27.09.1990

Regest

Anspruch auf Sachentscheidung Allgemein Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/12/0246

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.09.1990

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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