Verwaltungsgerichtshof 90/12/0234

90/12/0234Verwaltungsgerichtshof23.09.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/12/0234

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.09.1991

Spruch

Der Spruchpunkt II des Bescheides der belangten Behörde vom 21. Juni 1990 wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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