Verwaltungsgerichtshof 90/12/0180

90/12/0180Verwaltungsgerichtshof21.10.1991

Regest

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Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/12/0180

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.10.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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