Verwaltungsgerichtshof 90/12/0170

90/12/0170Verwaltungsgerichtshof23.09.1991

Regest

Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/12/0170

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.09.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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