Verwaltungsgerichtshof 90/12/0159

90/12/0159Verwaltungsgerichtshof22.02.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/12/0159

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.02.1991

Spruch

Der belangten Behörde wird gemäß § 42 Abs. 4 VwGG aufgetragen, innerhalb von acht Wochen den versäumten Bescheid unter Zugrundelegung der folgenden hiemit festgelegten Rechtsanschauung zu erlassen:

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