Verwaltungsgerichtshof 90/12/0140

90/12/0140Verwaltungsgerichtshof19.02.1992

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Gutachten Auswertung fremder Befunde Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt Beweismittel Sachverständigenbeweis Anforderung an ein Gutachten Gutachten Ergänzung Sachverständiger Aufgaben

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/12/0140

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.02.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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