Verwaltungsgerichtshof 90/12/0125

90/12/0125Verwaltungsgerichtshof20.12.1995

Regest

Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Beweismittel Sachverständigenbeweis Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Gutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen Parteiengehör Sachverständigengutachten Sachverhalt Beweiswürdigung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverhalt Sachverständiger Gutachten Sachverständiger Arzt Sachverständiger Entfall der Beiziehung Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt Verhältnis zu anderen Materien und Normen Dienstrecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/12/0125

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.12.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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