Verwaltungsgerichtshof 90/12/0103

90/12/0103Verwaltungsgerichtshof26.02.1990

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/12/0103

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.02.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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