Verwaltungsgerichtshof 90/12/0102

90/12/0102Verwaltungsgerichtshof10.06.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/12/0102

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.06.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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