Verwaltungsgerichtshof 90/12/0097

90/12/0097Verwaltungsgerichtshof23.09.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/12/0097

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.09.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtwidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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