Verwaltungsgerichtshof 90/12/0013

90/12/0013Verwaltungsgerichtshof02.04.1990

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten die zur Zuständigkeit des VfGH gehören (B-VG Art133 Z1) Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/12/0013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.04.1990

Spruch

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

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