Verwaltungsgerichtshof 90/11/0232

90/11/0232Verwaltungsgerichtshof24.09.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/11/0232

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.09.1991

Spruch

Die am 16. November 1990 durch ein Organ des Gendarmeriepostens R vorgenommene Abnahme der Kennzeichentafeln vom Pkw des Beschwerdeführers wird für rechtswidrig erklärt.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.050,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren für Schriftsatzaufwand wird abgewiesen.

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