Verwaltungsgerichtshof 90/11/0227

90/11/0227Verwaltungsgerichtshof12.02.1991

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Mängelbehebung Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/11/0227

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.02.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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