Verwaltungsgerichtshof 90/11/0210

90/11/0210Verwaltungsgerichtshof14.05.1991

Regest

Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Trennbarkeit gesonderter Abspruch

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/11/0210

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.05.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren hinsichtlich Stempelgebühren wird abgewiesen.

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