Verwaltungsgerichtshof 90/11/0209

90/11/0209Verwaltungsgerichtshof23.04.1991

Regest

Zurechnung von Organhandlungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/11/0209

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.1991

Spruch

Die am 6. Oktober 1990 um 4.15 Uhr von einem Beamten des Landesgendarmeriekommandos für Steiermark, Verkehrsabteilung-Außenstelle Hartberg, in St. Johann in der Haide vorgenommene vorläufige Abnahme des Führerscheines des Beschwerdeführers wird für rechtswidrig erklärt.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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