Verwaltungsgerichtshof 90/11/0202

90/11/0202Verwaltungsgerichtshof24.09.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/11/0202

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.09.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt, das Verfahren wird eingestellt.

Ein Zuspruch von Aufwandersatz findet nicht statt.

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