Verwaltungsgerichtshof 90/11/0187

90/11/0187Verwaltungsgerichtshof19.02.1991

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/11/0187

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.02.1991

Spruch

Die Beschwerde wird für gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Kostenzuspruch findet nicht statt.

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