Verwaltungsgerichtshof 90/11/0179

90/11/0179Verwaltungsgerichtshof18.12.1990

Regest

Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Trennbarkeit gesonderter Abspruch Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/11/0179

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.12.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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