Verwaltungsgerichtshof 90/11/0169

90/11/0169Verwaltungsgerichtshof30.04.1991

Regest

Gutachten Ergänzung Gutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen Gutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende Privatgutachten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/11/0169

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.04.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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