Verwaltungsgerichtshof 90/11/0164

90/11/0164Verwaltungsgerichtshof02.10.1990

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht Voraussetzungen des Berufungsrechtes Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/11/0164

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.10.1990

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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