Verwaltungsgerichtshof 90/11/0123

90/11/0123Verwaltungsgerichtshof08.03.1991

Regest

Anforderung an ein Gutachten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/11/0123

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.03.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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