Verwaltungsgerichtshof 90/11/0114

90/11/0114Verwaltungsgerichtshof19.02.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/11/0114

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.02.1991

Spruch

Die am 23. April 1990 durch ein Organ des Gendarmeriepostenkommandos Puchenau vorgenommene vorläufige Abnahme des Führerscheins des Beschwerdeführers wird für rechtswidrig erklärt.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.860,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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