Verwaltungsgerichtshof 90/11/0105

90/11/0105Verwaltungsgerichtshof26.06.1990

Regest

Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/11/0105

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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