Verwaltungsgerichtshof 90/11/0102

90/11/0102Verwaltungsgerichtshof09.10.1990

Regest

Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/11/0102

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.10.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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