Verwaltungsgerichtshof 90/11/0048

90/11/0048Verwaltungsgerichtshof22.05.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/11/0048

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.05.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.560,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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