Verwaltungsgerichtshof 90/11/0026

90/11/0026Verwaltungsgerichtshof08.05.1990

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten die zur Zuständigkeit des VfGH gehören (B-VG Art133 Z1) Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/11/0026

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.05.1990

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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