Verwaltungsgerichtshof 90/11/0008

90/11/0008Verwaltungsgerichtshof08.05.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/11/0008

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.05.1990

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe

von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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