Verwaltungsgerichtshof 90/10/0188

90/10/0188Verwaltungsgerichtshof20.09.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/10/0188

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.09.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund (Bundesminister für Unterricht und Kunst) Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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