Verwaltungsgerichtshof 90/10/0169

90/10/0169Verwaltungsgerichtshof17.02.1992

Regest

Akteneinsicht Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Verantwortlichkeit (VStG §9) zur Vertretung berufenes Organ Parteiengehör Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/10/0169

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.02.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentschutz) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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