Verwaltungsgerichtshof 90/10/0164

90/10/0164Verwaltungsgerichtshof27.02.1995

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Gerichtliche oder schiedsgerichtliche Entscheidungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/10/0164

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.1995

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 4.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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